Psychotherapie

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren und hat zum Ziel seelische Leiden zu heilen oder zu lindern, sie kann in Lebenskrisen helfen, die Persönlichkeit weiterentwickeln und die seelische Gesundheit fördern. 

In meiner Praxis arbeite ich mit dem personzentrierten Ansatz nach Carl R. Rogers. 

Trifft ein oder mehrere Punkte auf Sie zu, ist es sinnvoll Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.

  • Sie haben Schmerzen, Schlafstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder andere körperlichen Beschwerden und der Arzt kann keine körperliche Ursache feststellen.
  • Seit längerer Zeit halten Sie sich nur noch mit Aufputsch-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln (Psychopharmaka) aufrecht.
  • Ohne ersichtlichen Grund bekommen Sie rasend Herzklopfen und Angst, dass Sie sterben müssen.
  • Sie haben Ängste, die Sie belasten oder einschränken: z. B. vor dem Kontakt mit Ihren Mitmenschen, vor Autoritäten, vor großen Plätzen, vor engen Räumen, vor Prüfungen.
  • Es plagen Sie oft Gedanken, über die Sie mit niemandem zu sprechen wagen (Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Unzulänglichkeitsgefühle, das Gefühl, verfolgt oder fremdbestimmt zu werden etc).
  • Sie fühlen sich antriebs- und lustlos, erschöpft oder ständig überfordert.
  • Sie fühlen sich oft niedergeschlagen und haben keine Freude am Leben.
  • Sie sind traurig und vereinsamt.
  • Sie befinden sich in einer belastenden Umbruchsituation (z. B. schwere Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfall etc), die schwer zu bewältigen ist.
  • Sie denken manchmal an Selbstmord und/oder Ihr Leidensdruck ist so groß.
  • Sie leben in einer Beziehung, die Sie sehr belastet.
  • Sie fühlen sich durch Ihre Kinder dauerhaft überfordert.
  • Sie haben wiederkehrend große Probleme im Kontakt mit anderen Menschen (z. B. am Arbeitsplatz).
  • Sie sind süchtig - nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spielen.
  • Sie fühlen sich innerlich gezwungen, ständig dasselbe zu denken oder zu tun (z. B. zwanghaftes Waschen, Zusperren, Grübeln u.ä.), obwohl dies Ihr Leben sehr einengt.
  • Sie kommen mit Ihrer Sexualität nicht zurecht.
  • Sie haben Angst vor Entscheidungen.

Quelle: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie

Erstgespräch

Nach der Terminvereinbarung findet ein Erstgespräch statt, bei welchem ein gegenseitiges Kennenlernen im Vordergrund steht. Sie können mir Ihr Anliegen erläutern und offene Fragen klären. Die Rahmenbedingungen für ein psychotherapeutisches Setting werden ebenso besprochen. Die Beziehung spielt in der Psychotherapie eine bedeutende Rolle, deshalb ist die Sympathie wichtig, um gut miteinander arbeiten zu können. Nach diesem Gespräch können Sie für sich klären, ob Sie weitere Termine vereinbaren möchten. 

Honorar

Im Moment beträgt das Honorar €80,- pro Einheit. Plätze für Sozialtarife sind begrenzt verfügbar. 

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision (i.A.u.S.) befinden sich in der letzten Phase der Psychotherapie-Ausbildung und arbeiten unter Supervision, d.h. sie werden von erfahrenen Psychotherapeut*innen begleitet und beraten. Psychotherapeut*innen i.A.u.S. bieten üblicherweise Psychotherapie zu günstigeren Konditionen an. Allerdings leisten die Krankenkassen in diesem Fall keine Kostenzuschüsse.

https://www.psyonline.at/contents/544/ermaessigte-therapie-kosten-bei-psychotherapeutinnen-in-ausbildung-unter-supervision

Rahmenbedingungen 

Dauer/ Frequenz

Eine Einheit dauert 50 Minuten. Je nach Bedarf und Ziel der KlientInnen wird die Dauer und Frequenz gemeinsam geplant und besprochen. Zu Beginn der Psychotherapie ist ein Setting pro Woche empfehlenswert. 

Absageregelung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein den vereinbarten Termin wahrzunehmen, können Sie diesen bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt bzw. nicht eingehalten, ist das Honorar zur Gänze zu begleichen. 

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeuten unterliegen lt. §15 des Psychotherapiegesetzes einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Schweigepflicht geht über den Zeitraum Ihrer Psychotherapeutischen Behandlung hinaus und wird auch dann nicht aufgehoben wenn Angehörige, Arbeitgeber oder Ärzte Informationen einholen möchten.

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